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Ersterwähnungsurkunde |
Replik der Ersterwähnungsurkunde | Der Prekarienvertrag von 1003 " Um die erste Jahrtausendwende verfügte Wezelino, ein Ministeriale von St. Peter in Köln, zusammen mit seiner Frau Meinburg über Güter in Götterswickerhamm, Mehrum und Stockum. Für diese interessierte sich auch der Kölner Erzbischof Heribert und so kam es im Jahre 1003 zwischen Heribert und Wezelino sowie seiner Frau zu einem Gütertausch. Der Erzbischof erhielt die Güter in den genannten Orten, Wezelino und Meinburg den Hof in Budberg bei Rheinberg, der später Hohenbudberg genannt wurde. Ein Prekarienvertrag vom 19.05.1003, ausgestellt in Rheinberg, besiegelte das zu jener Zeit übliche Tauschgeschäft. .... Mit diesem Vertrag fällt nicht nur ein Licht auf die Anfänge der Götterswickerhammer Geschichte, sondern das Kirchspiel verdankt ihm auch den urkundlichen Nachweis seines tausendjährigen Bestehens" ( aus Christiane Syrè "1000 Jahre Kirchspiel Götterswickerhamm" ). Die Urkunde ist im Original nicht mehr erhalten. Es existiert allerdings eine Kopie, die Deutzer Mönche im 14 Jahrhundert zu Rechtssicherungszwecken anfertigen ließen. Die nebenstehend abgebildete Urkunde ist eine wissenschaftliche Rekonstruktion der Originalurkunde, die Privatdozent Dr. Mark Mersiowsky erarbeit hat. Die Replik befindet sich im Archiv der Stadt Voerde. | ||
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